Wenn sich das Sozialamt das geschenkte Haus holt
Es ist eine beliebte Strategie: Die ältere Generation überträgt Immobilien bereits zu Lebzeiten an die jüngere. Eltern, Onkel oder Tante können ihr Vermögen auf diese Weise ... gezielt übertragen, und aufgrund der Schenkungsteuerfreibeträge sparen die Beteiligten in der Regel auch noch Steuern. Doch es gibt Tücken und nicht immer währt die Freude am neuen Häuschen aber ewig. Das gilt etwa dann, wenn der Schenker pflegebedürftig wird, die Kosten aber nicht aufbringen kann. In der Regel springt dann zwar zunächst das Sozialamt ein. Die Behörde wird aber versuchen, sich das Geld bei der Familie des Pflegebedürftigen wiederzuholen. In diesem Rahmen kann der Fiskus auch großzügige Geschenke, die der Betroffene in der Vergangenheit gemacht hat, zurückfordern. Mit anderen Worten: Das Sozialamt kann Häuschen oder Wohnung plötzlich zurückverlangen. Diese Unsicherheit besteht immerhin zehn Jahre lang. Erst danach ist eine Rückforderung tabu.
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Mathias Heuberger
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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