Besitz zu verschenken statt zu vererben ist riskant – etwa wenn der Schenker zum Pflegefall wird. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt eine verschenkte Immobilie zurückfordern. Wie sich das verhindern lässt.

Es ist eine beliebte Strategie: Die ältere Generation überträgt Immobilien bereits zu Lebzeiten an die jüngere. Eltern, Onkel oder Tante können ihr Vermögen auf diese Weise ... gezielt übertragen, und aufgrund der Schenkungsteuerfreibeträge sparen die Beteiligten in der Regel auch noch Steuern. Doch es gibt Tücken und nicht immer währt die Freude am neuen Häuschen aber ewig. Das gilt etwa dann, wenn der Schenker pflegebedürftig wird, die Kosten aber nicht aufbringen kann. In der Regel springt dann zwar zunächst das Sozialamt ein. Die Behörde wird aber versuchen, sich das Geld bei der Familie des Pflegebedürftigen wiederzuholen. In diesem Rahmen kann der Fiskus auch großzügige Geschenke, die der Betroffene in der Vergangenheit gemacht hat, zurückfordern.  Mit anderen Worten: Das Sozialamt kann Häuschen oder Wohnung plötzlich zurückverlangen. Diese Unsicherheit besteht immerhin zehn Jahre lang. Erst danach ist eine Rückforderung tabu.
 
Aktuell gibt es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt etwa 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen sind im Ernstfall nicht kostendeckend. Das heißt: Wer sich im Pflegeheim einmieten muss, wird einen beachtlichen Teil der Kosten privat zuschießen müssen.
 
Bevor das Sozialamt das Häuschen einfordert, muss es jedoch prüfen, ob es unterhaltsverpflichtete Verwandte gibt, die für die Pflegekosten aufkommen können. Dazu zählen die Kinder, Partner oder Eltern. Auch muss sich der Sozialhilfeträger damit zufrieden geben, wenn die neuen Immobilienbesitzer die Beiträge bezahlen, die die Pflegeversicherung nicht abgedeckt. Die Beamten können dann nicht auf der Übertragung der Immobilie bestehen.
 
Härtefallregelungen kennt das Gesetz dagegen nicht. So zählt das verschenkte Haus etwa nicht zum Schonvermögen, dass das Sozialamt im Ernstfall unangetastet lassen muss. Auch wird das Argument nicht ziehen, man bewohne das Haus selbst und stünde nach der Rückübertragung auf der Straße.
 

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Mathias Heuberger

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Quelle: Focus