Bis zum 31. Mai müssen Steuerpflichtige eine Steuererklärung für das Vorjahr abgeben, solang sie nicht die Hilfe eines Steuerbüros in Anspruch nehmen. Dass es durchaus lohnt, die Steuererklärung gewissenhaft auszufüllen, zeigt eine aktuelle Zahl des Statistischen Bundesamtes. Demnach erhalten steuerpflichtige Arbeitnehmer im Schnitt 873 Euro im Jahr zurück.

Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt aktuell auf seiner Webseite präsentiert, sind nicht mehr ganz neu – sie beziehen sich auf das Jahr 2010. Doch an der Aussage dürfte sich wenig geändert haben. Denn von den rund 13,1 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Einnahmen aus

nichtselbstständiger Tätigkeit erhielt die große Mehrheit eine Steuerrückerstattung (11,4 Millionen Menschen). Diese Steuerrückerstattung lag im Schnitt bei 873 Euro – in einem Prozent der Fälle wurden gar über 5.000 Euro zurückgezahlt! Es lohnt sich also, bei der Steuererklärung genau hinzusehen.

Eine Nachzahlung an das Finanzamt mussten 1,4 Millionen Steuerpflichtige leisten. Der durchschnittliche Betrag lag hier bei 897 Euro. Die Nachzahlungen bewegten sich ebenso wie die Erstattungen besonders häufig im Bereich zwischen 100 und 1.000 Euro (62 Prozent). Kleinere Beträge unter 100 Euro mussten 20 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen. Hohe Summen über 5.000 Euro betrafen lediglich 2 Prozent der Steuerpflichtigen. Wie hoch die Rückerstattungen oder Nachzahlungen bei Selbstständigen waren, geht aus dem Pressetext nicht hervor.

Steuern sparen mit Versicherungen

Auch mit Versicherungen lassen sich durchaus Steuern sparen. Selbstverständlich sollte es zum Beispiel sein, die Anlage „Vorsorgeaufwand“ gewissenhaft auszufüllen. Hier können alle Beiträge für die private oder gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Darüber hinaus sind auch Zahlungen für berufsständige Versorgungseinrichtungen und für Basisrenten („Rürup-Rente“) anrechenbar.

Für Riester-Sparer ist vor allem die Anlage „AV“ wichtig, denn hier werden Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen abgefragt. Unter anderem wird die Höhe der geleisteten Beiträge sowie die staatliche Förderung in dieser Anlage eingetragen. Auch Tilgungsleistungen für Wohnriester und Kinderzulagen sind Teil dieses Fragebogens. Beiträge für die geförderte Vorsorge und bestimmte Zulagen dürfen Riester-Sparer als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.

In der Anlage „Vorsorgeaufwand“ können weitere Ausgaben für Versicherungspolicen geltend gemacht werden. Hierzu zählen u .a. die Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtver sicherung, eine private Pflegeversicherung sowie die Unfallversicherung. Dies ist vor allem interessant, wenn Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem steuerlich absetzbaren Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. -bei Selbstständigen- 2.800 Euro liegen (Werte für 2014). Dann dürfen weitere Versicherungsbeiträge abgesetzt werden: Eine Regelung, von der besonders Geringverdiener profitieren.  

Wer sich nicht sicher ist, was er von der Steuer absetzen darf, sollte auf eine professionelle Beratung nicht verzichten. Fachleute kennen viele legale Tricks und Kniffe, wie die Steuerlast gesenkt werden kann.

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